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Staatsaufbau Deutschlands



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Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, der aus 16 verschiedenen Ländern besteht. Die grundlegenden normativen Festlegungen für die Verfassungsordnung der BRD finden sich im Grundgesetz, wobei insbesondere in Artikel 20 GG die Staatsformmerkmale Demokratie, Republik, Rechtsstaat, Sozialstaat und Bundesstaat festgelegt werden. Das Bundesstaatsprinzip führt zu einer Gewaltenteilung zwischen dem Bund (Oberstaat) und den Ländern (Gliedstaaten) und gibt somit die Möglichkeit, wichtige Aufgaben nicht nur von der obersten Zentralgewalt erledigen zu lassen, sondern sie auf eine untere Ebene zu verlagern. Das erleichtert die Dezentralisation und ermöglicht eine stärkere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.

Der Bund. Eine der Hauptaufgaben des Bundes liegt in der Gesetzgebung. Die Gesetzgebungskompetenz steht zwar grundsätzlich den Ländern zu, soweit das Grundgesetz diese nicht dem Bund verleiht. Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis ist in der Praxis aber nahezu umgekehrt. Die meisten Gesetze werden vom Bund erlassen, den Ländern bleiben unter anderem die Ressorts Polizei, Verwaltung und Kultur. Um das Mitspracherecht der Länder zu erhalten, müssen die Bundesgesetze neben dem Parlament auch noch den Bundesrat passieren. Dieser besteht aus Mitgliedern der verschiedenen Landesregierungen, die somit die Interessen der Länder auf Bundesebene wahrnehmen können.

Von der Gesetzgebung ist die Ausführung der Gesetze zu trennen. Hierbei fällt nicht dem Bund, sondern den Ländern die Hauptaufgabe zu. Sie führen nicht nur die Landesgesetze aus, vielmehr legt Art. 83 GG fest, dass die Länder auch die Bundesgesetze, von einigen Ausnahmen abgesehen, als eigene Angelegenheiten ausführen. Hiermit soll eine Aufblähung des Verwaltungsapparates verhindert werden. Nur in den enumerativ im Grundgesetz aufgeführten Fällen führt der Bund die Gesetze durch bundeseigene Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau oder durch bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts aus. Als Beispiele können hier der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung, der Bundesgrenzschutz oder die Verwaltung der Bundeswasserstrassen genannt werden.

Die Länder. Diese besitzen ebenso wie die Bundesrepublik die Staatsqualität; sie verfügen also über Staatsgebiet, Staatsvolk und originäre Staatsgewalt. In den jeweiligen Verfassungen wird festgelegt, wie die Parlamente und Regierungen zu wählen sind, die dann die Landesgesetze verabschieden und ausführen.

Die Verwaltungsorganisation in den Ländern ist in der Regel dreistufig gegliedert. Diese Gliederung wird durch die Landesregierung bzw. die Minister (Oberstufe), die Regierungspräsidien (Mittelstufe) und die Landratsämter oder die Stadtkreise (Unterstufe) bestimmt.

Während die Ministerien gleichzeitig Regierungs- und Verwaltungsinstanz sind, wirken die Regierungspräsidien als Mittler zwischen der landesweiten politischen Führung und der ortsnahen Verwaltung. Gleichzeitig bündeln, integrieren und koordinieren sie alle wesentlichen Verwaltungsbereiche unter einem Dach.

Nach Art. 32 GG ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache desBundes. Nach außen soll der Staat mit einer Stimme sprechen und sich nicht in föderalistischer Zersplitterung darstellen. Zwar legt dieser Artikel auch fest, dass die Länder Verträge mit auswärtigen Staaten schließen können, soweit der Gegenstand des Vertrages in ihre Gesetzgebungskompetenz fällt. Trotzdem werden in der Praxis dieselben durch den Bund abgeschlossen, nachdem er im Vorfeld das Einverständnis der Länder eingeholt hat.

 

Der Bundestag

Der Deutsche Bundestag steht als Parlament im Zentrum des politischen Lebens und ist das oberste demokratische Staatsorgan in Deutschland. Seit 1999 hat der Bundestag seinen Sitz im Berliner Reichstagsgebäude.

Fraktionen. Bei der letzten Bundestagswahl am 18. September 2005 wurden 614 Abgeordnete aus fünf Parteien gewählt. Derzeit sitzen 612 Abgeordnete im Parlament. In der 16. Wahlperiode bildet die CDU/CSU mit 223 Mandaten die größte Fraktion. Es folgt die SPD mit 222 Abgeordneten. Die FDP-Fraktion hat 61 Sitze, die Fraktion DIE LINKE. 53, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 51. Es gibt zwei fraktionslose Abgeordnete.

Bundestagspräsident.Die Abgeordneten wählten Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) zum Bundestagspräsidenten.

Die Gesetzgebung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Deutschen Bundestages. Im Parlament werden alle Gesetze diskutiert (beraten) und beschlossen (verabschiedet). Manche Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Am 22. November 2005 wählten die Abgeordneten Angela Merkel (CDU/CSU) zur ersten Kanzlerin.

Prinzip der Gewaltenteilung.Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und ist im Grundgesetz verankert. Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen. Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte als Judikative.

Die Gesetzgebung ist in der Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe der Parlamente; der Deutsche Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative. Er beschließt - unter Beteiligung des Bundesrates - alle Gesetze, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen.

Die Abgeordneten und Fraktionen des Bundestages können - genau wie der Bundesrat und die Bundesregierung - neue oder überarbeitete Gesetze als Entwürfe in den Bundestag einbringen. Hier findet dann nach einem genau festgelegten Ablauf die Debatte, Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf statt.

Da die Länder im föderalen Staatssystem einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist der Bundesrat auch am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Er bekommt alle Gesetze zur Abstimmung vorgelegt und kann - abhängig von der Art des Gesetzes - einen Entwurf sogar scheitern lassen

Als direkt gewählter Vertretung des Volkes kommt dem Bundestag neben seiner Funktion als Gesetzgeber eine weitere sehr wichtige Aufgabe zu: die Kontrolle der Bundesregierung. Um diese Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, müssen sich die Abgeordneten über die Arbeit und Vorhaben der Regierung informieren können. Dazu steht ihnen eine Reihe von Rechten und Instrumenten zur Verfügung – wie zum Beispiel Kleine und Große Anfragen oder die Aktuelle Stunde. Der Bundestag bildet aber auch Gremien, zu deren Aufgabe die Kontrolle der Regierung gehört. Das sind zum einen die ständigen Ausschüsse, deren primäre Aufgabe die Mitwirkung bei der Gesetzgebung ist. Dazu gehören aber auch spezielle Gremien, wie beispielsweise die Untersuchungsausschüsse, die fast ausschließlich zur Kontrolle der Regierung eingesetzt werden.

Die Ausschüsse des Bundestages erfüllen eine wichtige Funktion bei der Gesetzgebung. Sie bereiten Gesetzesvorhaben für die Verabschiedung im Plenum vor. Der Bundestag setzt für einzelne Politikbereiche Ausschüsse ein, in denen Abgeordneten aller Fraktionen Gesetzentwürfe beraten und überarbeiten.

Bundeshaushalt

Im Haushaltsplan werden jährlich die Einnahmen und Ausgaben des Bundes festgelegt. Er ist das "Regierungsprogramm in Zahlen", denn er gibt Auskunft darüber, welche Aktivitäten der Staat für das kommende Jahr beabsichtigt und für welche Zwecke wie viel Geld ausgegeben wird. Der Entwurf des Haushaltsplans und Haushaltsgesetzes wird vom Finanzministerium erstellt und von der Bundesregierung beraten und beschlossen. Danach muss er den Bundestag und Bundesrat durchlaufen, um in Kraft treten zu können.

Im Bundestag wird der Entwurf debattiert und in der Regel überarbeitet. Da der Bundestag laut Grundgesetz das Budgetrecht hat, kann der Entwurf nur mit der Mehrheit des Parlaments zum Gesetz werden. Die Aufstellung des Haushaltsplans ist in der Bundeshaushaltsordnung genau geregelt.

Aufstellung des Haushalts. Der Weg des Haushaltsplans beginnt in den Haushaltsreferaten der Bundesministerien und obersten Bundesbehörden. Sie müssen Vorschläge zu ihrem Haushalt sammeln, gegeneinander abwägen, reduzieren, ergänzen und als Voranschlag an das Finanzministerium weiterleiten. Dabei gibt es einheitliche Grundsätze, die bereits hier beachtet werden müssen. Dazu gehört, dass der Haushalt jährlich neu erstellt wird, dass alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben vollständig zu erfassen sind, dass alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben verwendet werden müssen und dass am Ende die Summe der Einnahmen mit der Summe der Ausgaben übereinstimmen muss. Im Finanzministerium werden die Voranschläge wiederum gesammelt, geprüft und zusammengefasst. Dabei werden die geplanten Ausgaben mit den von Sachverständigen geschätzten Steuereinnahmen abgeglichen.

Entwurf und Veröffentlichung des Haushalts. Nachdem der Finanzminister alle einzelnen Haushaltspläne gesammelt und zusammengefasst hat, beschließt die Bundesregierung den Entwurf des Gesamt-Haushaltsplans. Er wird meist im Sommer vor dem zu planenden Haushaltsjahr in wesentlichen Grundzügen veröffentlicht.

Der Haushaltsplan ist rund 2.500 Seiten stark und in einen Gesamtplan und mehrere Einzelpläne gegliedert. In den Einzelplänen wird für jedes Ministerium und jede oberste Bundesbehörde detailliert angegeben, was in diesem Fachbereich eingenommen und was ausgegeben werden soll.

Begutachtung in Bundesrat und Bundestag. Der Entwurf des Haushaltsplans und -gesetzes geht zur gleichen Zeit an den Bundesrat und den Bundestag. Dort wird er in Arbeitskreisen und -gruppen begutachtet und mit dem Finanzplan verglichen, der die voraussichtliche Entwicklung des Haushalts für die nächsten fünf Jahre beschreibt. Der Finanzplan wurde ebenfalls vom Finanzminister erstellt und von der Bundesregierung beschlossen. Der Bundesrat nimmt innerhalb von sechs Wochen Stellung zum Haushaltsentwurf. Die Stellungnahme wird dann von der Bundesregierung mit einer Gegenäußerung versehen und dem Bundestag übermittelt. Dadurch kann der Bundestag in seinen Beratungen die Haltung der Länder berücksichtigen.

Beratung und Abstimmung im Bundestag. Die Beratung im Bundestag umfasst drei Lesungen. In der ersten Lesung erläutert der Finanzminister den Haushaltsplan. Nach mehrtägiger Debatte wird der Haushaltsentwurf dann an den Haushaltsausschuss überwiesen. Dort geschieht die eigentliche Arbeit. Die jeweiligen Berichterstatter des Ausschusses gehen jeden einzelnen Ausgabeposten durch, hinterfragen diesen in den Ministerien und geben ihre Empfehlungen an den Haushaltsausschuss. Diese Empfehlungen werden dann in so genannten Einzelplanberatungen besprochen. Am Ende legt der Ausschuss dem Bundestag einen mehr oder weniger stark veränderten Haushaltsentwurf vor. Es folgt die zweite Lesung, in der es erneut zu Debatten zwischen Regierung und Opposition kommt. In der dritten Lesung steht das gesamte Werk mit allen Änderungen zur Schlussabstimmung.



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